Benutzerreglement

  1. Benutzung

Die Gemeindebibliothek Zeiningen steht allen eingeschriebenen Personen zur Benutzung offen.

Trägergemeinde ist die Einwohnergemeinde Zeiningen, Beitragsgemeinde ist die Einwohnergemeinde Zuzgen.

Die Benutzung der Bibliothek ist gebührenpflichtig. Die Anmeldung erfolgt in der Bibliothek, ein Ausweis für die Benutzung wird erstellt. Bei Verlust des Ausweises wird eine Gebühr von Fr. 5.00 für die Neuanfertigung erhoben. Adress- und Namensänderungen müssen der Bibliothek mitgeteilt werden.

  1. Ausleihen

Pro Bibliotheksbesuch und Ausweis dürfen max. 8 Medien ausgeliehen werden. Die Ausleihe der Medien ist während den Schulferien – in welcher die Bibliothek geschlossen ist – in unbegrenzter Zahl möglich.

Die Ausleihzeit beträgt in der Regel 4 Wochen, im Einzelfall kann die Bibliothek abweichende Leihfristen festlegen.

Eine Verlängerung um eine weitere Ausleihperiode ist in der Regel möglich, sie kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Wenn eine Reservation für das Medium vorliegt, kann keine Verlängerungsfrist gewährt werden.

Nach Ablauf der Ausleihfrist wird der Kunde/die Kundin zur Rückgabe der Medien aufgefordert. Wenn die Leihfrist überschritten ist, erfolgt eine Mahnung.

Im Abonnement für Erwachsene ist die Benutzung des ebook+ Portals eingeschlossen. Es gelten die Allgemeinen Benutzungs-Bedingungen der divibib GmbH.

  1. Allgemeines zur Benutzung

Eltern haften für ihre Kinder. Essen, Trinken und Rauchen sind in der Bibliothek nicht gestattet. Sportgeräte, Rollschuhe etc. sind nicht erlaubt, Tiere haben keinen Zutritt.

 

  1. Gebühren

Benutzungsgebühren pro Jahr:

Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre: Fr. 10.00

Erwachsene:                                    Fr. 30.00

Familien                                            Fr. 40.00

Ist der Kunde/die Kundin nicht in Zeiningen oder in der Beitragsgemeinde wohnhaft, erhöht sich die Jahresgebühr jeweils um Fr. 5.00 (Fr. 15.00 / Fr. 35.00 / Fr. 45.00).

Mahngebühren:

  1. Mahnung kostenlos
  2. Mahnung Fr. 2.00
  3. Mahnung Fr. 5.00
  1. Beschädigung/Verlust

Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger ausgeschlossen. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für beschädigte oder verlorene Medien ist der Neupreis mit den entsprechenden Bearbeitungsgebühren zu bezahlen. Schäden an Medien dürfen nicht selber repariert werden.

  1. Ausschluss

Wer wiederholt gegen diese Benutzerordnung verstösst, den Bibliotheksbetrieb stört oder die Bibliothek vorsätzlich schädigt, kann von der Benutzung ausgeschlossen werden.

Änderungen der Benutzerordnung werden durch Anschlag bekannt gegeben. Diese Benutzerordnung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft und ersetzt alle vorherigen.

GEMEINDEBIBLIOTHEK ZEININGEN





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